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   BGH, 07.10.2003 - 1 StR 385/03   

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https://dejure.org/2003,10294
BGH, 07.10.2003 - 1 StR 385/03 (https://dejure.org/2003,10294)
BGH, Entscheidung vom 07.10.2003 - 1 StR 385/03 (https://dejure.org/2003,10294)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 2003 - 1 StR 385/03 (https://dejure.org/2003,10294)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 07.10.2003 - 1 StR 385/03
    In den Fällen des § 30a BtMG verbindet der Bandenhandel die im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes aufeinanderfolgenden Teilakte vom Erwerb bis zur Veräußerung, also auch den Teilakt der unerlaubten Einfuhr, zu einer einzigen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit (BGHSt 30, 28; BGHR BtMG § 30a Konkurrenzen 1).
  • BGH, 24.06.2003 - 1 StR 25/03

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Sitzungsprotokoll; Inhalt des Protokolls

    Auszug aus BGH, 07.10.2003 - 1 StR 385/03
    Von der Änderung des Schuldspruchs bleiben der Ausspruch über die Einzelfreiheitsstrafen und auch der Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe unberührt, weil das Tatunrecht unverändert bleibt (BGH, Urt. vom 24. Juni 2003 - 1 StR 25/03 - Beschl. vom 11. März 2003 - 1 StR 50/03).
  • BGH, 13.07.1994 - 3 StR 138/94

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 07.10.2003 - 1 StR 385/03
    In den Fällen des § 30a BtMG verbindet der Bandenhandel die im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes aufeinanderfolgenden Teilakte vom Erwerb bis zur Veräußerung, also auch den Teilakt der unerlaubten Einfuhr, zu einer einzigen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit (BGHSt 30, 28; BGHR BtMG § 30a Konkurrenzen 1).
  • BGH, 11.03.2003 - 1 StR 50/03

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit und Beihilfe; Einfuhr;

    Auszug aus BGH, 07.10.2003 - 1 StR 385/03
    Von der Änderung des Schuldspruchs bleiben der Ausspruch über die Einzelfreiheitsstrafen und auch der Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe unberührt, weil das Tatunrecht unverändert bleibt (BGH, Urt. vom 24. Juni 2003 - 1 StR 25/03 - Beschl. vom 11. März 2003 - 1 StR 50/03).
  • BGH, 06.05.2013 - 1 StR 178/13

    Vergewaltigung (Täterschaft: eigenhändige Verwirklichung); Anordnung der

    Die Erstreckung ist auch dann vorzunehmen, wenn sich die Schuldspruchberichtigung nicht auf den Rechtsfolgenausspruch auswirkt (BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 StR 385/03 mwN).
  • BGH, 27.02.2014 - 1 StR 367/13

    Rechtsfehlerhaft abgelehnter Rücktritt von einem Tötungsversuch (Rücktritt

    Die Erstreckung ist auch dann vorzunehmen, wenn sich die Schuldspruchberichtigung wie hier nicht auf den Rechtsfolgenausspruch auswirkt (Senat, Beschlüsse vom 7. Oktober 2003 - 1 StR 385/03 und vom 6. Mai 2013 - 1 StR 178/13 mwN).
  • BGH, 29.01.2014 - 1 StR 654/13

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (unmittelbares Ansetzen bei

    Diese ist auch dann vorzunehmen, wenn sich die Schuldspruchänderung nicht auf den Rechtsfolgenausspruch auswirkt (Senat, Beschlüsse vom 7. Oktober 2003 - 1 StR 385/03 mwN; vom 6. Mai 2012 - 1 StR 178/13, in NStZ 2013, 658 insoweit nicht abgedruckt).
  • BGH, 24.03.2020 - 4 StR 523/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge,

    a) Soweit die einzuführenden Heroinmengen zum gewinnbringenden Verkauf bestimmt waren, verbindet der hierdurch erfüllte Tatbestand des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge im Sinne von § 30a Abs. 1 BtMG alle im Rahmen desselben Güterumsatzes aufeinander folgenden Teilakte vom Erwerb bis zur Veräußerung einschließlich der unerlaubten Einfuhr zu einer einzigen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 13. Juli 1994 - 3 StR 138/94, BGHR BtMG § 30a Konkurrenzen 1; Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 StR 385/03).
  • BGH, 06.11.2012 - 4 StR 440/12

    Bewertungseinheit beim unerlaubten bandenmäßigen Handeltreiben mit

    a) Da der Tatbestand des unerlaubten bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge im Sinne von § 30a Abs. 1 BtMG alle im Rahmen desselben Güterumsatzes aufeinander folgenden Teilakte vom Erwerb bis zur Veräußerung einschließlich der unerlaubten Einfuhr zu einer einzigen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit verbindet (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 13. Juli 1994 - 3 StR 138/94, BGHR BtMG § 30a Konkurrenzen 1; Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 StR 385/03), muss der Schuldspruch wegen unerlaubter bandenmäßiger Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge hier entfallen.
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